Das Bundesdatenschutzgesetz regelt zusammen mit den für Behörden relevanten Landesdatenschutzgesetzen und weiteren bereichsspezifischen Vorschriften den Umgang mit personenbezogenen Daten. Das Ziel des BDSG ist es, zu verhindern, dass das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen beim Umgang mit seinen personenbezogenen Daten verletzt wird.