Neue Marketingformen sollen neue Kunden erschließen, vorhandene Kunden an das Unternehmen binden und somit den Umsatz längerfristig sichern. Eine wichtige Komponente im Werben um den Kunden ist das Social Media Marketing (SMM) oder kurz auch Social Marketing. Hierunter versteht man die Nutzung sozialer Netzwerke für Marketingzwecke.
Für welche Unternehmensgrößen, Produkte und Zielgruppen die Nutzung von Plattformen wie Facebook, Google+ und Twitter wirtschaftlich rentabel ist, wollen wir hier nicht untersuchen. Wir beschränken uns an dieser Stelle auf die Gefahren in den Bereichen Datenschutz und Datensicherheit, die sich aus der Nutzung der o. g. Plattformen ergeben können. Ein Verstoß gegen die gesetzlichen Regelungen in Deutschland und dem europäischen Wirtschaftsraum zu diesem Thema kann im Sinne unserer Überschrift für ein Unternehmen in der Tat zum Albtraum werden.
Immer mehr Unternehmen nutzen die Möglichkeiten, die Facebook bietet, um auf sich aufmerksam zu machen. Man kann sich bei Facebook oder auch Google+ als Unternehmen mit einer eigenen Facebook-Seite präsentieren oder mittels entsprechender Buttons, wie "Gefällt mir", auf sich aufmerksam machen. Damit kann ein Unternehmen soziale Netzwerke, die sich um Facebook und Google+ bilden, für seine Marketingaktivitäten entsprechend ansprechen. Zu diesem Bereich hat sich mittlerweile ein Hype gebildet, dem sich viele Unternehmen vermeintlich nicht mehr entziehen können.
Gegen die Nutzung von Facebook und Co. gibt es mindestens von drei fachkundigen Seiten zum Teil erhebliche Bedenken.
Schon im August 2011 forderte das ULD in Schleswig-Holstein alle Stellen in einer Pressemitteilung auf, die Fan-Pages und Social-Plugins auf ihren Webseiten zu entfernen [1]. Nach eingehender technischer und rechtlicher Analyse kam das ULD zu dem Ergebnis, dass derartige Angebote gegen das TMG und gegen das Bundesdatenschutzgesetz sowie das LDSGSH verstoßen. Im Einzelnen bemängelte das ULD die Möglichkeit von personifizierten Profilbildern der Nutzer von Facebook sowie der Möglichkeit des Trackings von Privatpersonen über die Dauer von zwei Jahren. Dabei kann Facebook eine umfassende Analyse des Nutzungsverhaltens vornehmen und zwar unabhängig davon, ob die Nutzer selbst als Mitglieder bei Facebook registriert sind oder nicht.
In der Pressemitteilung hieß es wörtlich: "Den Nutzerinnen und Nutzern im Internet kann das ULD nur den Ratschlag geben, ihre Finger vom Anklicken von Social-Plugins wie dem "Gefällt mir"-Button zu lassen und keinen Facebook-Account anzulegen, wenn sie eine umfassende Profilbildung durch das Unternehmen vermeiden wollen. Die Profile sind personenbezogen; Facebook fordert von seinen Mitgliedern, dass diese sich mit ihrem Klarnamen anmelden" [2].
Am 28. und 29. September 2011 trafen sich die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder und forderten alle öffentlichen Stellen auf, von der Nutzung von Social-Plugins, die den geltenden Standards nicht genügen, abzusehen und auf die Nutzung von Facebook zu verzichten [3].
In einer Entschließung hieß es wörtlich: "Die Konferenz stellt insbesondere fest, dass die direkte Einbindung von Social-Plugins beispielsweise von Facebook, Google+, Twitter und anderen Plattformbetreibern in die Webseiten deutscher Anbieter ohne hinreichende Information der Internet-Nutzenden und ohne Einräumung eines Wahlrechtes nicht mit deutschen und europäischen Datenschutzstandards in Einklang steht. Die aktuelle von Social-Plugin-Anbietern vorgesehene Funktionsweise ist unzulässig, wenn bereits durch den Besuch einer Webseite und auch ohne Klick auf beispielsweise den "Gefällt-mir"-Knopf eine Übermittlung von Nutzendendaten in die USA ausgelöst wird, auch wenn die Nutzenden gar nicht bei der entsprechenden Plattform registriert sind" [4].
Auch Google+ und Twitter sind demnach im Focus der Datenschützer.
Am 8. Dezember 2011 gab es einen Beschluss des Düsseldorfer Kreises, dies ist ein Gremium der Aufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich, zum Datenschutz in sozialen Netzwerken. Hier hieß es: "Das direkte Einbinden von Social Plugins, beispielsweise von Facebook, Google+ oder Twitter, in Websites deutscher Anbieter, wodurch eine Datenübertragung an den jeweiligen Anbieter des Social Plugins ausgelöst wird, ist ohne hinreichende Information der Internetnutzerinnen und –nutzer und ohne ihnen die Möglichkeit zu geben, die Datenübertragung zu unterbinden, unzulässig" [5].
Warnend heißt es dann noch im letzten Abschnitt der Erklärung: "Anbieter deutscher Websites, die in der Regel keine Erkenntnisse über die Datenverarbeitungsvorgänge haben können, die beispielsweise durch Social Plugins ausgelöst werden, sind regelmäßig nicht in der Lage, die für eine informierte Zustimmung ihrer Nutzerinnen und Nutzer notwendige Transparenz zu schaffen. Sie laufen Gefahr, selbst Rechtsverstöße zu begehen, wenn der Anbieter eines sozialen Netzwerkes Daten ihrer Nutzerinnen und Nutzer mittels Social Plugin erhebt. Wenn sie die über ein Plugin mögliche Datenverarbeitung nicht überblicken, dürfen sie daher solche Plugins nicht ohne weiteres in das eigene Angebot einbinden" [6].
Angesichts der rechtlichen Problematik, wie sie oben dargestellt wurde, muss sich jedes Unternehmen genau überlegen, ob aufgrund des Vorliegens eventueller Haftungsgründe ein eigener Auftritt bei den obigen Plattformen sinnvoll ist. Der aktuelle Hype um das Thema Social Marketing darf nicht vergessen machen, dass ein Verstoß gegen geltendes Recht oder auch mögliche Skandale und Skandälchen in diesen Plattformen dem Ruf eines Unternehmens nachhaltig schaden können. Großunternehmen mögen das Risiko von Strafzahlungen über die "Portokasse" ausgleichen. Kleinere und mittlere Unternehmen können Derartiges im Fall der Fälle nicht so ohne weiteres verkraften.
Ehe Sie die Nutzung von Facebook, Google+ und ähnlichen Plattformen beginnen oder fortsetzen, sollten Sie Kosten bzw. Gefahren und Nutzen abwägen. Dazu helfen unter anderem folgende Fragen:
Sollten Sie aus dem einen oder anderen Grund meinen, auf eine Präsenz bei Facebook, Google u.ä. nicht verzichten zu können, so empfehlen wir in der Regel, den Schwerpunkt auf Ihre Website zu legen und auf Facebook u. ä. nur mit einer kurzen Darstellung und Verweisen auf Ihre Website vertreten zu sein. Eine weitere Vereinfachung stellt das Einbinden von Inhalten Ihrer Website auf Facebook dar.
Bei Fragen stehen wir Ihnen zu einem unverbindlichen Gespräch gerne zur Verfügung.
[1] https://www.datenschutzzentrum.de/presse/20110819-facebook.htm
[2] ebenda
[3] https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/material/82DSK_SozialeNetzwerke.pdf
[4] ebenda
[5] http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/
DuesseldorferKreis/08122011DSInSozialenNetzwerken.pdf (Seite 2)
[6] ebenda