Mit der fortschreitenden Entwicklung der digitalen Technik rückt das Thema Datenschutz weiter in den Vordergrund, da die Erfassung, Verarbeitung, Analyse und Weitergabe von Daten immer einfacher werden. Nach § 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) besteht der Zweck des Datenschutzes darin, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.
Datenschutz bedeutet damit den Schutz dieser personenbezogenen Daten. Da diese Daten in den Unternehmen i. d. R. mittels IT-Technik verarbeitet werden, spielt hier auch die IT-Sicherheit eine wichtige Rolle. Hierzu enthält das BDSG auch eindeutige Regeln im Anhang zu § 9 Satz 1. Neben organisatorischen Maßnahmen sind auch technische Maßnahmen in den Unternehmen zu treffen, um personenbezogene Daten zu schützen. Weitere Details hierzu finden Sie beim Thema IT-Sicherheit.
Als personenbezogene Daten sind im § 3 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes alle 'Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person' definiert. Es handelt sich also um alle Daten, die eindeutig einem bestimmten Menschen zugeordnet sind.
Diese Daten oder Angaben über eine natürliche Person stehen unter dem besonderen Schutz des Gesetzes. Hierzu sind für Unternehmen, die diese Daten aufgrund einer Geschäftsbeziehung oder aus anderen Gründen verarbeiten, besondere Vorschriften des BDSG aber auch andere Gesetze und Verordnungen zu beachten.
Ziel des Datenschutzes ist es u. a., den so genannten 'gläsernen Menschen' zu verhindern und zu gewährleisten, dass jeder selbst entscheiden kann, wem welche seiner personenbezogenen Daten wann zugänglich sein sollen (Recht auf informationelle Selbstbestimmung).
Um Datenschutz in Unternehmen und anderen Organisationen mit einem möglichst geringem Aufwand zu gewährleisten, ist ein ganzheitliches, effizientes System wichtig.
Anstelle einer Insellösung zum Thema Datenschutz empfehlen wir ein Organisationssystem, das die Mitarbeiter in ihrer täglichen Arbeit unterstützt und alle betrieblichen Arbeitsabläufe und Regelungen unter angemessener Berücksichtigung der Vorschriften zum Datenschutz verbindlich beschreibt.
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